Vermögenswirksame Leistungen sollen attraktiver werden.

(Bild: Adobe Stock Blende11)

Nach dem Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wird der förderfähige Sparbeitrag für das VL-Fondssparen von 400,-Euro auf 1200,-Euro jährlich angehoben.

Wer bislang 34Euro monatlich VL bespart kann dies somit künftig bis zu 100,-Euro monatlich, ebenso steigt die Arbeitnehmer-Sparzulage von 80,-Euro auf 240,-Euro jährlich, also insgesamt auf 1440,-Euro Sparzulage für einen VL-Sparzyklus von 6 Jahren und einer Ruhephase.


Einkommensgrenze entfällt:
Auch wer bislang wegen Überschreiten der Einkommensgrenze keine Sparzulage erhalten hat, bekommt diese künftig, da die Einkommensgrenze für VL-Fondssparen entfallen soll.

Somit wird VL-Fondssparen auch für Diejenigen interessant, die von ihrem Arbeitgeber keinen VL-Zuschuss erhalten. Start der besseren Förderung ist ab dem 1.1.2024.

Informationen zu lukrativen VL-Fonds gerne bei uns oder unter
www.vl-fonds.com

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