Vermögenswirksame Leistungen sollen attraktiver werden.

(Bild: Adobe Stock Blende11)

Nach dem Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wird der förderfähige Sparbeitrag für das VL-Fondssparen von 400,-Euro auf 1200,-Euro jährlich angehoben.

Wer bislang 34Euro monatlich VL bespart kann dies somit künftig bis zu 100,-Euro monatlich, ebenso steigt die Arbeitnehmer-Sparzulage von 80,-Euro auf 240,-Euro jährlich, also insgesamt auf 1440,-Euro Sparzulage für einen VL-Sparzyklus von 6 Jahren und einer Ruhephase.


Einkommensgrenze entfällt:
Auch wer bislang wegen Überschreiten der Einkommensgrenze keine Sparzulage erhalten hat, bekommt diese künftig, da die Einkommensgrenze für VL-Fondssparen entfallen soll.

Somit wird VL-Fondssparen auch für Diejenigen interessant, die von ihrem Arbeitgeber keinen VL-Zuschuss erhalten. Start der besseren Förderung ist ab dem 1.1.2024.

Informationen zu lukrativen VL-Fonds gerne bei uns oder unter
www.vl-fonds.com

Wohlstand für Alle.

CDU lässt Ludwig Erhard aufleben.

Nach einem Arbeitspapier plant die CDU, die Vermögensbildung mit Aktien und Fonds zu verbessern.
Der förderfähige Sparbeitrag für vermögenswirksame Leistungen VL soll sich auf 80 Euro monatlich verdoppeln.
Außerdem soll der Bezug von Mitarbeiteraktien künftig bis zu 3500Euro jährlich steuerfrei bleiben, und damit Arbeitnehmer besser am Unternehmenserfolg beteiligen.
Auch über die Wiedereinführung einer Spekulationsfrist, nach der nach einer gewissen Halterdauer die Kursgewinne wieder steuerfrei eingestrichen werden können, wird nachgedacht.

Vermögensbildung für Alle – eine gute Idee.