Was der ehemalige Finanzminister Wolfgang Schäuble als Steuervereinfachung für Fondsanleger verkaufen wollte, stellt sich immer mehr als Steuerchaos heraus. Bei den Depotbanken laufen die Druckerpressen seit Monaten auf Hochtouren, um die Thesaurierungsbestätigungen, fiktive Verkaufsbestätigungen, Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen sowie Korrekturen und Stornierungen derselben an die Anleger zu versenden. Die Deutsche Post dürfte sich über eine Sonderkonjunktur freuen.
Fondsanleger dürften sich hingegen gleich an mehreren Stellen ärgern. Zum einen fiel zum 31.12.2017 der Bestandsschutz für steuerfreie Altfonds weg, eigentlich ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz, muss man sehen was die Gerichte dazu sagen. Aus diesem Grund wurden die Fonds zu diesem Tag fiktiv verkauft, und neue Anschaffungskosten in die Depots eingestellt. Verwirrung 2, da auch auf eine Zuflussbesteuerung umgestellt wurde, mußten alle Fonds zum 31.12.2017 eine Art Rumpfgeschäftsjahr (für deutsche Anleger) einführen und die bis dahin angesammelten Erträge erklären, die beim deutschen Anleger als fiktiv zugeflossen gelten.
So kommen wir zu Problem Nummer 3, nur wenigen Fonds haben dies bis zum Steuerabgabetermin 31.05. geschafft, die Zahlen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, nur ohne diese Zahlen wäre die Steuererklärung unvollständig und die Anlage KAP kann nicht abgegeben werden.
Gibt man diese fiktiven Ertragszahlen in seiner Steuererklärung pflichtgemäß an, droht wiederum Chaos Nummer 4. Diese fiktive Thesaurierung würde nun vom Finanzamt nachträglich mit Abgeltungsteuer belegt werden, da die Depotbank dies idR noch nicht gemacht hat. Soweit auch noch ok.
Wenn jetzt aber genau dieser Fonds 2018 oder später eine Ausschüttung vornimmt, dann wird der volle Ausschüttungsbetrag von der Depotbank mit Abgeltungsteuer belastet, obwohl ja bereits ein Teil davon im Rahmen der Besteuerung der fiktiven Thesaurierung bezahlt wurde.
Wer sich nicht darum kümmert, oder nicht alle Belege bei der Hand hat, zahlt somit nun doppelt Steuern.
Auf eine solche „Steuervereinfachung“ würden Fondanleger sicher gerne verzichten.
Wer noch über seiner Steuererklärung der Kapitaleinkünfte sitzt, kann gerne die kostenlose Broschüre Fonds und Steuern bei uns per
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