Ruhestandsfonds vor Börsenlieblingen und Fondsgiganten.

Im dritten Quartal erzielte der DRenta Ruhestandsfonds eine bessere Wertentwicklung als die Börsenlieblinge Nvidia oder Microsoft. Auch der Welt-Aktienindex konnte geschlagen werden wie auch zahlreiche bekanntere Fondsgiganten.

Es zeigt sich, dass eine breitere Streuung auf mehrere Anlageklassen wie Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Infrastruktur und Immobilien eine gleichmäßigere Wertentwicklung ermöglicht, während Technologiewerte kurzfristig unter hohen Schwankungen große Gewinne versprechen, aber auch größere Verluste möglich sind.

Wer sich bei der #Vermögensanlage eine gleichmäßigere Wertentwicklung und geringere Schwankungen wünscht, der fährt mit dem DRenta Ruhestandsfonds recht gut.

Vor einem Fondstausch sollte man die steuerlichen Gegebenheiten im Blick haben. Vor 2009 erworbene Fondsanteile genießen Bestandsschutz, solange die Wertentwicklung stimmt, sollte man diese Anteile behalten. Für ab 2009 angeschaffte Fondsanteile gibt es keinen Bestandsschutz, hier werden Kursgewinne mit der Abgeltungsteuer belastet, Kursverluste mindern hingegen die Kapitalerträge und führen ggf. zur Erstattung bereits gezahlter Abgeltungsteuer. Jährlich kann ein Freistellungsbetrag von 1000Euro bzw. 2000Euro für Verheiratete in Anspruch genommen werden und über Konten und Depots beliebig aufgeteilt werden.

Als besonderes Bonbon bieten wir Allen, die bis zum 30.11.2024 in den DRenta Ruhestandsfonds investieren, oder einen Sparplan beginnen, an die Depotgebühr rückwirkend für 2024 zu erstatten als auch für die Folgejahre, solange der DRenta Ruhestandsfonds im Depot gehalten wird.

Die WKN für Anteilslasse A lautet A3D75K, bzw. für Anteilsklasse B A3D75M. Der DRenta Ruhestandsfonds ist bei Fondsbanken wie der FFB, Fondsdepotbank, ebase / FNZ und Direktbanken wie der Comdirect über uns ohne Ausgabeaufschlag erhältlich.

Was der Koalitionsvertrag für den eigenen Geldbeutel bringt – Teil 1: Sparer-Freibetrag

So soll der Sparer-Freibetrag, ab dem die Abgeltungsteuer greift, minimal auf 1000Euro bzw. 2000Euro für Ehepaare erhöht werden, wahrscheinlich aber erst ab 2023. Für Zinssparer ist dies inzwischen eh kaum relevant, da es kaum noch Zinsen gibt. Bei 0,01% Zinsen könnte man so bis zu 10Mio Euro steuerfrei anlegen. Bei dividendenstarken Aktien mit 4% Dividendenrendite ließen sich eher bescheidene 25000Euro steuerfrei stellen, hat man im selben Jahr noch Kursgewinne erzielt, zahlt man noch viel eher Abgeltungsteuer. Für Aktien-Fondssparer sieht es etwas besser aus, da zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung eine sogenannte Teil-Freistellung besteht, die 30% der Ausschüttung steuerfrei stellt. Bei einer Ausschüttung eines Aktienfonds von 2% sind somit letztlich nur 1,4% steuerlich relevant, so dass sich bis zu einem Aktienfondsvermögen von 70000Euro steuerfrei ansparen lassen, solange man keine Kursgewinne realisiert.

Fazit: Die „Erhöhung“ des Sparerfreibetrages ist lächerlich gering. Die neue Bundesregierung muss hier dringend nacharbeiten. Um die Vermögensbildung für breite Bevölkerungsteile zu fördern, muss der Freibetrag signifikant angehoben werden. Die Dividenden sind zudem bereits im Unternehmen mit Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag belastet und ein weiteres Mal beim Anleger. Damit werden Aktionäre benachteiligt. Im Sinne einer langfristigen Vermögensbildung für die Altersversorgung sollten zudem langfristige Kursgewinne steuerfrei gestellt werden, wie es auch in anderen Ländern praktiziert wird. Bei Immobilien gibt es ebenfalls bereits eine 10-Jahres-Frist, danach sind Verkaufsgewinne steuerfrei. Eine ähnliche Regelung wäre auch für Aktien und Fonds denkbar.    

Zeit zum Jahres-Check für Depot, Altersvorsorge, Riester, Steuer

Das laufende Kalenderjahr neigt sich bereits wieder dem Ende. Zeit um sich wie jedes Jahr wieder mit seinem Depot, Altersvorsorge, Versicherungen und Steuern zu beschäftigen und ggf. Beiträge anzupassen oder überteuerte Versicherungen zu kündigen und ggf. durch günstigere zu ersetzen.

Riester:
Um keine Förderung zu verschenken solltet ihr beim Riester-Vertrag prüfen ob ihr den Mindestbeitrag von 4% des Vorjahreseinkommens (mind. 60,-Euro) eingezahlt habt. Ist dies nicht der Fall, könnt ihr bis Mitte Dezember immer noch eine einmalige Sonderzahlung auf euren Riester-Vertrag leisten, um so die volle Förderung zu erhalten.

Depot/Steuern1:
Das neue Investmentsteuergesetz führt erstmals dazu, dass eine fiktive Mindestbesteuerung für Fondsanleger eingeführt wird. Am 2. Januar 2019 gelten die im Rahmen der Vorabpauschale ermittelten Erträge als zugeflossen. Die Vorabpauschale beträgt 70 Prozent des jährlichen Basiszinses der Bundesbank (0,87%) multipliziert mit dem Wert des Rücknahmepreises (NAV) des Fondsanteils zum Jahresbeginn 2018. Sie ist begrenzt auf die positive Wertsteigerung des Fonds zuzüglich Ausschüttung. Aufgrund des schwachen Börsenherbst dürfte für viele Fonds aber gar keine Vorabpauschale anfallen. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang den Freistellungsauftrag zu überprüfen und ggf. anzupassen. Je nach Depotbank wird die Abgeltungssteuer auf die Vorabpauschale entweder durch Fondsanteilsverkauf, durch Belastung des Verrechnungskonto oder des externen Referenzkontos abgeführt.

Depot/Steuern2:
Wer mehrere Depots bei verschiedenen Depotbanken besitzt und auf einem größere Verluste angehäuft hat, auf anderen Gewinne, kann diese im Rahmen der Steuererklärung verrechnen lassen und somit zeitnah Steuern zurückholen. Dazu muss bei der Bank, bei der Verluste angefallen sind, bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung eingeholt werden, anschließend wird der Verlusttopf wieder auf Null gestellt, deshalb die Bescheinigung nur anfordern wenn tatsächlich eine Verrechnung vorgenommen werden soll. Wird trotz Verlustes keine Verlustbescheinigung eingeholt, sind diese Verluste steuerlich nicht verloren, sie werden automatisch von der Bank in Folgejahre vorgetragen und mit künftigen Erträgen verrechnet. Dies soll nur kurz die Systematik aufzeigen, für Detailfragen bitte an den steuerlichen Ansprechpartner wenden.

Steuergeschenk:
Von der Steuerseite gibt es auch gute Nachrichten. Gut verdienende Selbständige, Beamte und Arbeitnehmer können mit Hilfe von Fonds auch steuerlich absetzbare Altersvorsorge betreiben, ohne dass die Rendite durch teure Garantien oder Versicherungsmantel geschmälert wird. So können über eine zertifizierte Basis-Rente ausgezeichnete Fonds wie der weltweit anlegende DWS Akkumula, der auf Dividendentitel spezialisierte beliebte DWS Top Dividend, oder der ausgewogene Multi-Asset-Mischfonds DWS Concept Kaldemorgen so einfach wie ein Fondssparplan angespart werden. Derzeit kann der Sparbeitrag zu 86% steuerlich geltend gemacht werden, maximal 23712,-Euro (Verheiratete das Doppelte) steuerlich begünstigt für das Alter zurückgelegt werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% kommt so ein „Steuergeschenk“ von rund 8500,-Euro heraus. Gerne ermitteln wir euren persönlichen Fördervorteil, kommt einfach auf uns zu komfortrente@fonds4you.de

Depotkosten sparen:
Die europäische Regulierung hat die Banken und Finanzdienstleister vor große Herausforderungen gestellt und hohe Kosten in der IT verursacht. Einige Depotbanken haben deshalb ihre Kosten- und Preisverzeichnisse überarbeitet. In der Regel spart ihr Kosten wenn ihr die Depots auf Onlineführung umstellt und das elektronische Postfach nutzt. Die Depotkosten für Offline-Depots und papierhafte Orders sind hingegen häufig gestiegen.