So soll der Sparer-Freibetrag, ab dem die Abgeltungsteuer greift, minimal auf 1000Euro bzw. 2000Euro für Ehepaare erhöht werden, wahrscheinlich aber erst ab 2023. Für Zinssparer ist dies inzwischen eh kaum relevant, da es kaum noch Zinsen gibt. Bei 0,01% Zinsen könnte man so bis zu 10Mio Euro steuerfrei anlegen. Bei dividendenstarken Aktien mit 4% Dividendenrendite ließen sich eher bescheidene 25000Euro steuerfrei stellen, hat man im selben Jahr noch Kursgewinne erzielt, zahlt man noch viel eher Abgeltungsteuer. Für Aktien-Fondssparer sieht es etwas besser aus, da zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung eine sogenannte Teil-Freistellung besteht, die 30% der Ausschüttung steuerfrei stellt. Bei einer Ausschüttung eines Aktienfonds von 2% sind somit letztlich nur 1,4% steuerlich relevant, so dass sich bis zu einem Aktienfondsvermögen von 70000Euro steuerfrei ansparen lassen, solange man keine Kursgewinne realisiert.
Fazit: Die „Erhöhung“ des Sparerfreibetrages ist lächerlich gering. Die neue Bundesregierung muss hier dringend nacharbeiten. Um die Vermögensbildung für breite Bevölkerungsteile zu fördern, muss der Freibetrag signifikant angehoben werden. Die Dividenden sind zudem bereits im Unternehmen mit Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag belastet und ein weiteres Mal beim Anleger. Damit werden Aktionäre benachteiligt. Im Sinne einer langfristigen Vermögensbildung für die Altersversorgung sollten zudem langfristige Kursgewinne steuerfrei gestellt werden, wie es auch in anderen Ländern praktiziert wird. Bei Immobilien gibt es ebenfalls bereits eine 10-Jahres-Frist, danach sind Verkaufsgewinne steuerfrei. Eine ähnliche Regelung wäre auch für Aktien und Fonds denkbar.